I.Allgemeines
1.Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Ge-schäftsbeziehungen mit unseren Kunden und zwar gegenüber Kaufleu-ten/Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB (Kunde). Auch Kunde im Sinne dieser AGB ist bei Kaufverträgen der Käufer, bei Werkverträgen der Bestel-ler und beim Auftrag der Auftraggeber.
2.Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertrags-parteien. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, einschließlich dessen Ein-kaufsbedingungen, erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Gel-tung zugestimmt. Sie werden ansonsten weder durch unser Stillschweigen noch durch die Lieferung/Leistungen selbst Vertragsinhalt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichen-der Bedingungen des Kunden die Lieferung/Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
3.Mit dem Käufer getroffene individuelle Vereinbarungen und Angaben in unserer Auf-tragsbestätigung haben Vorrang vor diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist allerdings vorbehaltlich des Gegenbeweises ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
4.Unsere früheren allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
II. Vertragsinhalte und allgemeine Leistungsbedingungen
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir den Vertragspartner Kataloge oder sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form) überlassen haben. Ein Vertrag kommt erst mit unserer ausdrücklichen Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) zustande. Die Annahmeer-klärung kann mündlich oder durch Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform er-folgen und kann auch elektronisch übermittelt werden.
2. Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Beschaffenheiten und Leistungen legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes und den Umfang der Leistung umfassend und abschließend fest (Leistungsbeschreibung). Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen von uns, etwaiger Vorlieferanten, den Gehilfen oder Dritten (z.B. Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit) kei-ne diese Leistungsbeschreibungen ergänzende oder verändernden Beschreibungen des Liefergegenstands oder des Leistungsumfangs.
3. Abweichungen der Lieferungen von den Bestellmengen sind im Rahmen handelsübli-cher Mengentoleranzen möglich, und zwar sowohl hinsichtlich der gesamten Ab-schlussmenge wie hinsichtlich einzelner Teillieferungen.
4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen oder Daten insbesondere an übersandten Visualisierungsdateien behalten wir uns ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Weitergabe dieser Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulatio-nen und Visualisierungsdateien an Dritte ist untersagt. Untersagt ist insbesondere auch die Nutzung der überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, sonstigen Unterlagen und der Visualisierungsdateien zur Umsetzung durch Dritte oder den Auftraggeber. Theska behält sich im Falle einer solchen Nutzung und Umsetzung die Geltendma-chung von Schadensersatzansprüchen, insbesondere entgangenen Gewinns vor. Im Einzelfall kann eine Weitergabe oder Umsetzung ohne Beteiligung von Theska erfol-gen, wenn Theska zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
5. Der Kunde ist verpflichtet, nach Annahme des Angebots und Auftragserteilung sämt-liche Installations- und Leitungspläne (Elektroleitungsplan, Wasserrohr-, Telekom-munikations-, Abwasser-, Lüftungs- und sonstige vergleichbare Installationsleitungs-pläne) des Gebäudes und der Räume vorzulegen, wenn Gegenstand des Auftrages die Installation/der Einbau von Möbeln beim Auftraggeber ist. Theska haftet nicht für Schäden an den vorgenannten Leitungen und Rohren und andere Schäden oder für die Nichtanbringung von Möbeln an Steckdosen und Elektrokabeln, wenn die o.g. Pläne nicht vorgelegt werden oder nicht vorgelegt werden können, es sei denn, Theska hat die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht..
6. Akzeptiert der Kunde den Möbelaufteilungsplan von Theska nicht oder wünscht er Änderungen, so müssen diese spätestens 30 Tage vor Lieferung und Installation der Möbel mitgeteilt werden. Theska haftet nicht für Mängel in der Ausführung, wenn der Kunde nach Vermessung durch Theska Raumaufteilungen ändert oder andere archi-tektonische Änderungen vornimmt.
7. Der Kunde hat vor seinem Gebäude einen Stellplatz für ein Transportfahrzeug, falls vorhanden einen funktionsfähigen Aufzug und einen Zugang zum Gelände und einen Müllcontainer bereit zu stellen.
III. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die erbrachten Lieferungen und Leistungen werden auf Grundlage der im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung mitgeteilten Preis zuzüglich der jeweils gültigen Um-satzsteuer abgerechnet. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Soweit nicht ausdrücklich Lieferung frei Haus ver-einbart ist, verstehen sich alle Preis ab Werk ausschließlich Verpackung und Fracht – bzw. Versand- und – Transportkosten. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. An unsere Preise sind wir nach Vertragsschluss bei Einzelaufträgen längstens für ei-nen Zeitraum von 3 Monaten gebunden. Nach dieser Frist sind wir bei einer nach Vertragsabschluss eintretenden Erhöhung der Produktionskosten berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen und den am Tag der Lieferung/Leistung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, ist der Auf-traggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht für den Fall, dass sich die Lieferung/Leistung aus Gründen verzögert, die allein der Auftraggeber zu vertreten hat, oder die allein in seinen Risikobereich fallen.
3. Müssen bestellte Waren oder Gegenstände in Folge Annahmeverzugs des Kunden bei uns verwahrt werden, so behalten wir uns vor, hierfür ein angemessenes gesonder-tes Entgelt zu berechnen.
4. Der vereinbarte Preis für die gelieferten Waren/das Leistungsentgelt ist sofort nach Lieferung/Leistung zur Zahlung fällig, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich schrift-lich etwas anderes vereinbart ist. Wir sind aber berechtigt, vor Lieferung/Leistung oder Montage und während der Auftragsdurchführung Vorauszahlungen oder Sicher-heit vom Kunden zu verlangen. Nach Erbringung von Teilleistungen sind wir berech-tigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.
5. Wenn uns nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens-verhältnisse des Kunden bekannt wird, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet ist, z.B. der Kunde seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eröffnung eines solchen Verfah-rens mangels Maße abgelehnt wird, so werden unsere Forderungen jedenfalls sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, wahlweise unsere weiteren Leistungen zu verweigern, bereits ausgelieferte Waren zurück zu verlangen, weitere Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, entgegengenomme-ne Schecks oder Wechsel vor Verfall zurück zugeben und sofortige Barzahlung zu verlangen oder vom Vertrag schadensersatzfrei zurückzutreten.
6. Bei Verzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9% Punkten über dem jeweili-gen Basiszinssatz gem. § 247 Abs. 1 BGB, wenn der Kunde Kaufmann ist. Ist der Kunde kein Kaufmann, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt jeweils vorbehalten.
7. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechts-kräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Dies gilt nicht für An-sprüche auf Mängelbeseitigungs- und/oder Fertigstellungskosten. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
2. Während des bestehen des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Pfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichti-gen.
3. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Waren zu verlangen und/oder erforderlichenfalls nach Fristsetzung vom Vertrag zurück zu treten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegen-standes liegt keine Rücktrittserklärung unsererseits, es sei denn dies wird ausdrück-lich erklärt.
V. Höhere Gewalt, Nichtverfügbarkeit
1. Ist die Nichteinhaltung von von uns zugesagten Liefer- oder Montagefristen auf hö-here Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche, nicht von uns zu vertretene Ereignisse z.B. Streik oder Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern. Hierüber werden wir den Vertragspartner umgehend informieren.
2. Der höheren Gewalt stehen Transportverhinderungen, Betriebsstörungen und sonsti-ge Umstände, die wir auch bei Anwendung der uns in eigenen Angelegenheiten ob-liegenden Sorgfalt nicht abwenden konnten gleich.
VI. Abnahme und Gewährleistung, Annahmeverzug
1. Ist von uns eine Lieferung geschuldet, so bleibt richtige und rechtzeitige Selbstbelie-ferung vorbehalten.
2. Ausgenommen berechtigte Abnahmeverweigerung ist der Kunde zur Übernahme und Abnahme verpflichtet, sobald wir ihm die Bereitstellung der Ware anzeigen oder so-bald die Montagearbeiten vollständig durchgeführt worden sind. Kommt der Auftrag-geber in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt.
3. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistungen dadurch in Verzug, dass Montagearbeiten nicht oder nur teilweise durchgeführt werden können, weil die ent-sprechenden Räumlichkeiten noch nicht fertiggestellt sind, sind wir berechtigt, vor-schussweise bis zu 95 % der Auftragssumme zu berechnen. Weiter sind wir berech-tigt, durch den Annahmeverzug anfallende Mehrkosten, dies sind insbesondere La-gerkosten und Kosten für erneute Anreisen, zu berechnen.
4. Liegt dem Geschäft ein Kaufvertrag zu Grunde, so hat der Auftraggeber die Untersu-chungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 381 HGB zu erfüllen. In allen anderen Fäl-len hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich nach Ablieferung/Montage zu un-tersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Insbeson-dere sind offensichtliche Mängel unverzüglich, versteckte Mängel sofort nach Entde-ckung anzuzeigen.
5. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen gemäß Ziff. 4 geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dies gilt nicht, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen haben oder ausnahms-weise eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben haben.
6. Wir leisten für Mängel nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neulie-ferung/-leistung. Für den Fall, dass die gewählte Art der Nacherfüllung für den Käu-fer im Einzelfall unzumutbar ist, kann er sie verweigern. Es bleibt uns jedoch vorbehalten, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern.
Zudem sind wir berechtigt, die von uns zu erbringende Nacherfüllung von der voll-ständigen Zahlung des Auftragspreises abhängig zu machen. Dem Auftraggeber steht jedoch das Recht zu, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kauf-preises zurückzubehalten.
7. Der Auftraggeber hat uns für die zu leistende Nacherfüllung die notwendige Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Insbesondere hat der Auftraggeber uns, soweit möglich, Gegenstände, für welche er einen Mangel geltend macht, zu Prüfungszwecken zu übergeben.
8. Die Aufwendungen, welche zu Prüfungszwecken und zur Nacherfüllung notwendig sind, dies sind insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen für den Fall, dass tatsächlich ein Mangel vorliegt. Kosten, die aufgrund ei-nes unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens entstanden sind, können wir vom Auftraggeber erstattet verlangen, wenn der Auftraggeber wusste, oder hätte erken-nen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
9. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der verein-barten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß so wie bei Schäden, die nach dem Gefahr-übergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Bean-spruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertag nicht vorausgesetzt sind. Wurden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
VII. Schadenersatz
1. Sind wir zum Schadenersatz verpflichtet, so wird die Haftung, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anders ergibt, wie folgt beschränkt:
2. Für Schadenersatz wegen leichter oder einfacher Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund haftet Theska bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Ver-tragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Auftraggebers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck ge-rade zu gewähren hat. Dies sind auch Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
3. Im Übrigen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Schäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes bleiben von jeder Einschränkung der Haftung unberührt.
5. Der Auftraggeber ist in jedem Fall verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Scha-densabwehr und -minderung zu treffen.
VIII. Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus-schluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand ist Fulda.
Fulda, den 1.11.2024
Theska GmbH
Wallweg 14
D-36043 Fulda, Deutschland
info@theskastore.de
tel: +49 1515 077 6578
Auf der Grundlage unserer langjährigen Erfahrung können wir unseren Kunden helfen ein komfortables und funktionales Hotelinterieur zu schaffen. Wir bieten Designer Möbel, Polstermöbel und Lampen für Hotels und Restaurants, Shops und Apartments.